Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Die entstehenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Wundversorgung durchführen (durch speziell geschultes Personal)
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Medikamente richten und verabreichen
- Stomaversorgung (künstlicher Darmausgang)
- Legen und Pflegen von Blasenkatheter
- Blutdruck – und Blutzuckerkontrolle
- Künstliche Ernährung