Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 die Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt. Dabei entstehen keine Kosten für den Pflegebedürftigen.
Die Intervalle der Beratungseinsätze sind:
Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
Ziel eines Beratungseinsatz ist es, dass den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen/Lebenspartnern bzw. den Pflegepersonen Vorschläge zu den Problemen in der täglichen Pflege gegeben werden.
Nach jedem Beratungseinsatz wird durch uns ein umfassender Bericht erstellt, den wir an Ihre Pflegekasse weiterleiten. In diesem Bericht werden eventuellen Veränderungen der Pflegesituation, zusätzlich nötig gewordenen Hilfsmitteln, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehr Unterstützung für die Pflege aufgeführt. Sie erhalten immer eine Durchschrift des Berichts.
Wir lassen Sie nicht alleine wenn es darum geht, die Pflegesituation für Ihre Angehörigen zu verbessern.