Auf den Entlastungsbetrag haben ab dem 01.01.2017 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch. Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125,00 Euro und ist für alle Pflegegrade identisch. Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann der nicht beanspruchte Teil in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Wir möchten Ihnen neben der Kranken- und Altenpflege diese zusätzlichen Leistungen gerne anbieten. Bei Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 können mit dem Entlastungsbetrag jedoch keine Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung beglichen werden. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise die Körperpflege, das An- und Auskleiden des Ober- und Unterkörpers, die Zubereitung der Nahrung und die Benutzung einer Toilette oder eines Toilettenstuhls.
Mögliche Leistungen für den Entlastungsbetrag können sein:
- Spaziergänge
- Gesprächsführung
- Gedächtnistraining
- Spiele
- Vertretungen bei Abwesenheit des Angehörigen
Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Tagepflege.