Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann und ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
- An- und Auskleiden
- Körperpflege
- Teilwäsche
- Ganzkörperwäsche
- Baden oder Duschen
- Hautpflege
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasur trocken oder naß
- Essen und Trinken
- das zubereiten von Vesper oder Frühstück
- Patienten Mahlzeiten anreichen
- Sondennahrung verabreichen
- Diäten einhalten
- Flüssigkeitsbilanz erstellen und kontrollieren
- Ausscheidung
- Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung
- Umgang mit geeigneten Inkontinenzmaterialien (Einlagen etc.)
- Mobilität und Lagerung
- Hilfestellung leisten beim Aufstehen oder Zubettgehen
- Bewegungsübungen (Kontrakturenprophylaxe)
- Individuelle Lagerung bei bettlägrigen Menschen
- Hilfe leisten beim verlassen der Wohnung