Manche Pflegebedürftige sind für eine kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen. Oft ist dies im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall oder auch wenn eine Pflegeperson ausfällt.
Für diese Fälle gibt es die Kurzzeitpflege – die Aufnahme in einer entsprechenden Einrichtung – für bis zur acht Wochen pro Kalenderjahr. Für die Pflegegrade 2 bis 5, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro für eine notwendige Ersatzpflege.
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse nicht.
Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft wurde, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dies bedeutet zuzüglich max. 1.612,- €, jedoch max. 3.386,- €.